KOSTEN

24-Stunden-Betreuung schon ab € 75,-

Die Tagessätze für unsere 24-Stunden-Betreuung richten sich nach Qualifikation und Betreuungsaufwand, und betragen zwischen € 75,- und 87,-Euro pro Tag. Dies beinhaltetet Sozialversicherungen und alle steuerlichen Abgaben der Betreuungskraft.

Es kommen noch Fahrtkosten hinzu. Deren Höhe hängt von der Region ab.

Zuzüglich Nebenkosten: Organisationskosten von € 220,- inkl. Mwst / pro Turnus

Fragen Sie unverbindlich an: 0664/3444467

Unser Angebot enthält immer die Gesamtkosten. Darin enthalten sind alle Abzüge wie Steuern, Sozialabgaben (Kranken-, Unfall,- Rentenversicherung etc.) sowie An-/Abfahrtskosten. Es entstehen Ihnen keine weiteren Gebühren.

Beim Wechsel von 2 Betreuer/innen im selben Monat werden die Nebenkosten zweimal verrechnet. Die Förderung des Bundessozialamtes beträgt in dem Fall EUR 550 pro Monat. Selbstverständlich wird die 2. anfallende Sozialversicherung von uns getragen.

Die Aufwände für Unterkunft, Verköstigung trägt zur Gänze die Person in Pflege. Funktioniert die Zusammenarbeit, so bleibt die Betreuerin üblicherweise für ca. 1 Monat bzw. alle 28 Tage (bei 2 Betreuerinnen) bei Ihnen und wird danach durch eine zweite Person vertreten.

Nur ein Teil dieser Pflegekosten kann durch das Pflegegeld finanziert werden. Sie können aber um eine zusätzliche Förderung von bis zu EUR 550 monatlich zur 24-Stunden-Betreuung ansuchen, wobei wir Ihnen gerne behilflich sind.

Wer erhält die Förderung?

Um eine Förderung für die 24-Stunden-Pflege zu erhalten, müssen folgende Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein:

  • Anspruch auf Pflegegeld in Höhe der Stufe 3
  • Bei Bezug von Pflegegeld der Stufe 3 und 4 ist eine Förderung nur mit ärztlicher Bestätigung möglich. Eine abweichende Regelung gilt in NÖ, dort ist die Förderung schon ab Stufe 1 möglich - z. B. bei einer Demenzerkrankung.
  • Einkommensgrenze von höchstens EUR 2.500 netto monatlich. Nicht zum Einkommen zählen u. a. Pflegegeld, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Wohnungsbeihilfe. Muss der/die Patient/in Unterhalt zahlen, so erhöht sich die Einkommensgrenze um EUR 400 bzw. um EUR 600 für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen mit Behinderung.

Alle PersonenbetreuerInnen sind selbständig und besitzen einen österreichischen Gewerbeschein.

Senden Sie uns eine unverbindliche Anfrage oder rufen Sie uns einfach unter 0664 344 44 67 an.