Kosten
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24-Stunden-Betreuung
Die Tagessätze für unsere 24-Stunden-Betreuung richten sich nach der Qualifikation, den Sprachkenntnissen und dem Betreuungsaufwand. Die Höhe des Tagessatzes für die Betreuungskraft wird Ihnen nach Evaluierung des jeweiligen Betreuungsfalls in einem individuellen Angebot mitgeteilt. Die Evaluierung erfolgt entweder vor Ort oder anhand Ihrer vorläufigen Schilderung des Betreuungsfalls, die Sie uns übermitteln. Die Tagessätze beinhalten die Sozialversicherungsbeiträge sowie alle steuerlichen Abgaben der Betreuungskraft.
- Zusätzlich fallen Fahrtkosten an. Deren Höhe richtet sich nach der jeweiligen Region.
- 100% Zuschlag auf Ostermontag, 25. 26. Dezember so wie Neujahr
- Inflationsrate wird jährlich angepasst ( je nach gesetzliche Ausgabe - min. 2%)
- Abnahme von 14 Tage obligatorisch
Vermittlungsgebühr:
- Organisationskosten: € 220,00 inkl. MwSt. pro Turnus der Betreuungskraft (spätestens alle 28 Tage). Bei einem Turnus von mehr als 28 Tagen werden die Organisationskosten nach Ablauf von jeweils 28 Tagen erneut verrechnet.
- Einmalige Bearbeitungsgebühr: € 400,00 inkl. MwSt.
Fragen Sie unverbindlich an: 0043 664/3444467
Unser Angebot enthält immer die Gesamtkosten. Darin enthalten sind alle Abgaben wie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung etc.) sowie die An- und Abfahrtskosten.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt zur Gänze die betreuungsbedürftige Person.
Funktioniert die Zusammenarbeit, bleibt die Betreuungskraft üblicherweise für 21 oder 28 Tage bei Ihnen und wird anschließend durch eine zweite Betreuungskraft abgelöst.
Nur ein Teil dieser Betreuungskosten kann durch das Pflegegeld finanziert werden. Sie können jedoch um eine zusätzliche Förderung von bis zu € 800,00 monatlich für die 24-Stunden-Betreuung ansuchen. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.
Wer erhält die Förderung?
Bundesförderung 24-Stunden-Betreuung – Stand 2026
Für selbstständige Personenbetreuerinnen/-betreuer, beträgt die Förderung:
- € 400 pro Monat je Betreuungskraft
- bei zwei Betreuungskräften maximal € 800 pro Monat.
- Voraussetzung ist grundsätzlich Pflegegeld ab Stufe 3.
- Bei Pflegegeldstufe 3 oder 4 muss zusätzlich die Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung nachgewiesen werden, etwa durch eine ärztliche Bestätigung. Ab Stufe 5 wird diese Notwendigkeit grundsätzlich angenommen.
- Die Einkommensgrenze liegt weiterhin bei € 2.500 netto monatlich. Pflegegeld, Wohnbeihilfe, Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld werden dabei nicht als Einkommen berücksichtigt.
- Vermögen wird nicht berücksichtigt.
Alle Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer sind selbstständig tätig und verfügen über einen österreichischen Gewerbeschein.
Senden Sie uns eine unverbindliche Anfrage oder rufen Sie uns einfach unter 0043 664 344 44 67 an.
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