ABLAUF DER 24-STUNDEN-BETREUUNG

Wir vermitteln Ihnen innerhalb 7 bis 8 Tage qualifizierte Betreuungskräfte für die 24-Stunden-Betreuung zu Hause.

  • Sie fragen ganz unverbindlich bei uns an, telefonisch (0043-664 34444 67) oder per E-Mail an office@schutzengel-pflege.at.
  • Innerhalb eines Werktages übermitteln wir Ihnen ein individuelles, unverbindliches Angebot mit allen Informationen, die Sie für eine Entscheidung benötigen.
  • Vertragsabschluss: Sie schliessen den Dienstleistungsvertrag mit der Schutzengel Betreuung.

Zuhause alt werden: 24-Stunden-Betreuung

Die Betreuung wird durch zwei BetreuerInnen im jeweils 28-Tage-Rhythmus ausgeübt. Das Personal wird zusammen mit der pflegebedürftigen Person in deren Haushalt leben und wohnen.

Der/die BetreuerIn soll Internetanschluss , ein separates Zimmer zum Schlafen zur Verfügung haben. Betreuungspersonal muss 2 bis 3 Std. Ruhezeit zur minimalen Erholung garantiert werden.

Welche Bereiche übernimmt die Agentur?

  • Organisation der 24-Stunden-Betreuung / 7-8 Tage Vorlaufzeit verbindlicher Tag Freitags (auch im Ausfall)
  • Abwicklung von Betreuungswechsel
  • Datenverwaltung von Betreuungspersonal
  • Gewerbeanmeldung bei den zuständigen Behörden
  • Antragstellung nach dem NeuFÖG.
  • Abwicklung der Eides Staatlichen Erklärung
  • Einreichung des Beratungsprotokolls für Einzelunternehmer
  • Einreichung des Führungszeugnisses
  • Abwicklung von Standortverlegungen
  • Bekanntgabe des Gewerbestandortes bei dem zuständigen Amt
  • Ruhend- bzw. Wiederbetriebsmeldungen des Gewerbes
  • Erstellung von Werkverträge, Dokumentationsmappe und Aufklärung-Personenbetreuung
  • Wechsel Antrag beim Sozialministerium

Welche Tätigkeiten müssen die Familienmitglieder übernehmen?

  • Meldezettel -An- Abmeldung der Betreuungskraft bei den zuständigen Meldeamt
  • Einschulung der Betreuer/innen wie Haushalt.. (Anordnung bei Pflegerischen Tätigkeiten.)
  • Zuständigkeit für die Verpflegung der Betreuungskraft (Internetanschluss muss vorhanden sein)
  • Ruhezeiten/Pause wird direkt zwischen dem Auftraggeber und Betreuer/innen vereinbart (mind. 2-3 Std. pro Tag)
  • Ansuchen für Zuschuss beim Sozialministerium[wir unterstützen Sie mit ausgefüllte Formulare dabei] - Formulare
  • Ansuchen um Erhöhung bzw. Anpassung des Pflegegeldes der aktuellen Pflegebedürftigkeit der zu betreuenden Person - Formulare
  • Medizinischer Bedarf ist immer mit einem medizinischem Fachpersonal abzuklären und durch eine Anordnung schriftlich anzufordern durch die Familienmitglieder:
    Übertragung von Tätigkeiten nach Maßgabe ärztlicher Anordnung an das Betreuungsunternehmen (§ 15 Abs 7 GuKG, § 50b ÄrzteG):
  • Übertragung einfacher pflegerischer Tätigkeiten
    (iS § 3b Abs 2 GuKG) an das Betreuungsunternehmen:
    Bei folgenden Tätigkeiten liegen aus medizinischer Sicht Umstände vor, aufgrund derer für die Durchführung durch das Betreuungsunternehmen eine Anordnung durch medizinisches Fachpersonal erforderlich ist:
  • die Verabreichung und Einteilung von Arzneimitteln
  • das Anlegen von Bandagen und Verbänden
  • die Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von Blut gerinnungshemmenden Arzneimitteln
  • Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifens
  • Einfache Wärme- und Lichtanwendungen
  • Zu Unterstützung bei der oralen Nahrung- und Flüssigkeitsaufnahme sowie bei der Arzneimittelaufnahme
  • Zu die Unterstützung bei der Körperpflege
  • Zu die Unterstützung beim An- und Auskleiden
  • Zu die Unterstützung bei der Benützung von Toilette oder Leibstuhl einschliesslich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenz Produkten
  • Zu die Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen

Hinweis: Im Rahmen des mitverantwortlichen Tätigkeitsbereichs sind Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege berechtigt, nach Massgabe ärztlicher Anordnungen entsprechend den Regelungen über den mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich nach § 15 Abs. 1 bis 4 GuKG nachfolgende Tätigkeiten im Einzelfall an Betreuungsunternehmen (im Sinne des § 3b GuKG) weiter zu übertragen.

Serviceleistungen einer Betreuungskraft laut Gewerbeordnung Personenbetreuung:

Unsere Personenbetreuer/innen unterliegen einem Vermittlungsvertrag, sind aber selbständige Gewerbedienstleister, die ein freies Gewerbe als Personenbetreuer besitzen. Bei der Ausführung Ihrer Tätigkeiten in Ihrer Selbstständigkeit sind die Betreuer/innen weder persönlich noch wirtschaftlich von der betreuten Person abhängig. Sie können somit weisungsfrei handeln und persönliche Weisungen sanktionslos ablehnen: [z.B.: Reinigung des Bades erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart.] Die selbstständige erwerbstätige Betreuer/innen sind für allfälligen behördlichen Beitragszahlungen [ BH, WKO, SVA, Finanzamt ] selbst verantwortlich.

[ Die unten angeführten Tätigkeiten sind ausschliesslich für die betreute Person zu leisten, die im Haushalt lebenden Angehörigen sind für Ihre Lebensführung selbst verantwortlich.]

  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Hilfestellung bei der oralen Nahrung- und Flüssigkeitsaufnahme
  • Durchführung von Hausarbeiten
  • Einkaufen [wenn Geschäfte in unmittelbarer Nähe vorzufinden sind]
  • Sorge tragen für ein gesundes Raumklima
  • Reinigungstätigkeiten
  • Betreuung von Pflanzen und Haustier
  • Wäscheversorgung [Waschen, Bügeln]
  • Gestaltung des Tagesablaufs
  • Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen
  • Hilfestellung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden
  • Hilfestellung bei der Körperhygiene
  • Unterstützung bei der Benutzung von Toilette oder Leibstuhl
  • Behandlung bei vorliegender Inkontinenz
  • Begleitdienst für Arztbesuche
  • Keine Gartenarbeit